Durchführung von Antigentests

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Durchführung Antigentests (Quelle www.pixabay.com)

Sie können ab dem 11.01.2021 in unseren Apotheken einen PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durchführen. Sie brauchen dafür keinen Termin und können innerhalb der Öffnungszeiten diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Hintergrundinformationen: Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in Apotheken! Nach § 24 Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung einer Infektion mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger grundsätzlich nur durch einen Arzt erfolgen. Durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde § 24 Abs. 2 IfSG dahingehend geändert, dass der Arztvorbehalt nicht mehr für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 gilt. Nach geltender Rechtsauffassung ist die Durchführung der Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 keine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Die Durchführung der Tests in Apotheken ist somit möglich. Eine Pflicht für Apotheken, die Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 anzubieten, besteht nicht. Jeder Apothekenleiter kann eigenverantwortlich entscheiden, ob er im Rahmen seines Apothekenbe-triebs die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitstellen kann. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!

Es grüßt Sie ganz herzlich das Team der Apotheke-Kleinzschachwitz und Patrick Hofmann.

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